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Frühstart-Rente: 10 Euro im Monat vom Staat für dein Kind

Die Frühstart-Rente zahlt vom sechsten bis zum 18. Geburtstag 10 Euro monatlich in ein Altersvorsorgedepot deines Kindes. Welche Jahrgänge profitieren, was Eltern tun müssen und was aus 1.440 Euro bis zur Rente wird.

Aktualisiert am . Lesezeit etwa 7 Minuten.

Mutter mit zwei kleinen Kindern auf dem Sofa, gemeinsam vor einem Tablet

Kurz gesagt

  • Der Bund zahlt 10 Euro pro Monat vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, insgesamt 1.440 Euro pro Kind.
  • Start ist für den 1. Januar 2027 geplant, zunächst für die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021. Jahrgang 2020 bekommt 2026 rückwirkend.
  • Das Geld fließt in ein Standarddepot, das die Eltern eröffnen. Ohne Elternvertrag legt der Bund kollektiv an.
  • Mit 18 geht das Depot in ein eigenes Altersvorsorgedepot über. Auszahlung frühestens mit 65, Erträge bis dahin steuerfrei.
  • Das Gesetz ist noch im Bundestag. Stand 15. Oktober 2026 ist die Schlussabstimmung für den 16. Oktober angesetzt, danach muss der Bundesrat zustimmen.

Was die Frühstart-Rente ist

Die Frühstart-Rente ist ein eigenes Gesetz neben dem Altersvorsorgedepot. Die Idee: Jedes Kind bekommt vom Staat ein Startkapital für die Altersvorsorge, das fast 60 Jahre lang am Kapitalmarkt wächst. Der Bund zahlt dafür 10 Euro im Monat aus dem Haushalt, vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Das sind 144 Monate und 1.440 Euro pro Kind.

Das Geld landet in einem individuellen Standarddepot, also derselben Depotform, die Erwachsene ab 2027 nutzen: höchstens 1 Prozent Kosten, keine Abschluss- und Vertriebskosten, Anlage in Fonds oder ETFs. Voraussetzung ist der erste Wohnsitz in Deutschland.

Welche Jahrgänge profitieren

Hier liegt der größte Haken. Der Entwurf startet am 1. Januar 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Der Jahrgang 2020 erhält die Prämie für 2026 rückwirkend, weil der ursprüngliche Start 2026 nicht gehalten wurde. Ab dann kommt jedes Jahr der Jahrgang der neuen Sechsjährigen dazu.

Kinder der Jahrgänge 2009 bis 2019 bekommen nach dem aktuellen Entwurf nichts. Das Eckpunktepapier hatte angekündigt, weitere Jahrgänge ab 2029 aus Dividenden von Bundesbeteiligungen nachzuholen. Im Gesetzentwurf steht davon nichts. Ob das noch kommt, ist offen.

GeburtsjahrFörderungBeginn
2009 bis 2019keine (Stand Entwurf)
2020ja, rückwirkend ab 20261. Januar 2027
2021ja1. Januar 2027
2022 und späterjajeweils ab dem 6. Geburtstag

So läuft es ab

  1. Eltern eröffnen ein Depot. Du wählst einen Anbieter, der ein zertifiziertes Standarddepot für Kinder anbietet, und schließt online ab. Beratung ist nicht nötig.
  2. Der Bund zahlt ein. 10 Euro pro Monat, automatisch, bis zum 18. Geburtstag.
  3. Zuzahlungen sind möglich. Eltern, Großeltern und andere dürfen bis zu 6.840 Euro im Jahr dazugeben. Das Geld ist dann ebenfalls bis zum Rentenalter gebunden.
  4. Mit 18 übernimmt das Kind. Das Depot wird zum eigenen Altersvorsorgedepot, mit Grundzulage auf eigene Beiträge und, vor 25, dem Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro.
  5. Ab 65 wird ausgezahlt. Die Erträge bleiben bis dahin steuerfrei, die Auszahlung wird nachgelagert versteuert.

Eröffnen die Eltern kein Depot, geht das Geld nicht verloren: Der Bund legt es ab 2028 kollektiv in einem Sondervermögen an, nach den Änderungen des Finanzausschusses ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds. Der Anspruch kann später in ein individuelles Depot übertragen werden. Passiert das bis zum 35. Geburtstag nicht, verfällt er.

Was aus 1.440 Euro wird

Der Betrag klingt klein, die Laufzeit macht ihn groß. Rechnen wir mit 6 Prozent Rendite pro Jahr nach Kosten:

ZeitpunktEingezahltDepotwert bei 6 Prozent
18. Geburtstag1.440 Euroetwa 2.100 Euro
40. Geburtstag1.440 Euroetwa 7.600 Euro
65. Geburtstag1.440 Euroetwa 32.000 Euro

Zahlen die Eltern zusätzlich 25 Euro im Monat ein, liegt der Wert mit 65 bei über 100.000 Euro. Das ist eine Modellrechnung mit konstanter Rendite, keine Garantie. Sie zeigt aber, warum der frühe Start der entscheidende Hebel ist.

Welche Anbieter mitmachen

Weil das Gesetz noch nicht verkündet ist, hat kaum ein Anbieter ein konkretes Produkt. Erkennbar sind bisher: Die Deka will die Frühstart-Rente über die Sparkassen für 0,1 Prozent anbieten. Die DKB plant sie als Erweiterung ihres Junior-Depots. Die Consorsbank hat eine eigene Informationsseite. Scalable Capital hat ein Kinderkonto, aber noch keine Aussage zur Frühstart-Rente. Wir aktualisieren den Anbietervergleich, sobald Produkte feststehen.

Stand des Gesetzes

  • 12. August 2026: Kabinett beschließt den Regierungsentwurf.
  • 25. September 2026: erste Lesung im Bundestag, Überweisung an den Finanzausschuss.
  • 5. Oktober 2026: öffentliche Anhörung.
  • 14. Oktober 2026: Finanzausschuss stimmt in geänderter Fassung zu (Drucksache 21/8606), unter anderem mit der Vorgabe, das Sondervermögen nur in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds anzulegen.
  • 16. Oktober 2026: zweite und dritte Lesung im Bundestag angesetzt. Danach muss der Bundesrat zustimmen.
  • Ziel: Inkrafttreten am 1. Januar 2027.

Der Bundesrat hat gefordert, dass Eigenbeiträge auf einen zweiten Vertrag nicht steuerbegünstigt sein sollen, die Bundesregierung hat zugestimmt. Alle Fraktionen außer der Linken stehen dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber.

Kritik und offene Punkte

  • Jahrgangslücke: Kinder zwischen 7 und 17 Jahren gehen leer aus. Das ist der häufigste Kritikpunkt.
  • Zuzahlungsgrenze: Verbraucherschützer halten 6.840 Euro im Jahr für zu hoch, weil das Geld bis 65 gebunden ist und vor allem wohlhabende Familien profitieren.
  • Kostenverbot: Banken und Fondsverband kritisieren das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten, weil sich das Produkt für sie kaum rechnet.
  • Besteuerung beim Übergang: Die Details der Besteuerung mit 18 sind noch nicht abschließend geregelt.
  • Zusatzförderung: 5 Euro mehr für einkommensschwache Familien wurden diskutiert, stehen aber nicht im Entwurf.

Was Eltern jetzt tun können

Bis zur Verkündung gibt es nichts zu beantragen. Sinnvoll ist, jetzt schon zu entscheiden, welche Bank das Depot führen soll, am besten dieselbe, bei der du selbst dein Altersvorsorgedepot eröffnest. Wer zusätzlich für das Kind sparen will und das Geld vor der Rente brauchen könnte, nimmt dafür ein normales Kinderdepot ohne Bindung. Mit unserem Newsletter erfährst du, wenn das Gesetz verkündet ist und die ersten Anbieter starten.

Hinweis: Kapitalanlagen bergen Risiken. Der Wert eines Altersvorsorgedepots kann schwanken, Verluste sind möglich. Zulagen und Steuervorteile gelten nur bei zertifizierten Produkten und regelkonformer Verwendung. Keine Anlage- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Mein Kind ist 2015 geboren. Bekommt es die Frühstart-Rente?
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf nicht. Gefördert werden zunächst nur die Jahrgänge 2020 und 2021, danach jeweils der Jahrgang der Sechsjährigen. Die Jahrgänge 2009 bis 2019 gehen leer aus. Eine Nachholregelung ab 2029 war im Eckpunktepapier angekündigt, steht aber nicht im Entwurf.
Muss ich als Elternteil etwas tun?
Ja, wenn das Geld in ein individuelles Depot fließen soll: Du eröffnest für dein Kind ein Standarddepot bei einem Anbieter deiner Wahl. Tust du nichts, wird das Geld kollektiv im Sondervermögen des Bundes angelegt und kann später in ein eigenes Depot übertragen werden. Ohne Übertragung verfällt der Anspruch mit 35.
Können wir zusätzlich eigenes Geld einzahlen?
Ja, Eltern, Großeltern oder andere dürfen bis zu 6.840 Euro im Jahr zuzahlen. Das Geld ist dann aber ebenfalls bis zum Rentenalter des Kindes gebunden. Für Ausbildung oder Führerschein ist ein normales Kinderdepot die flexiblere Wahl.
Was passiert mit 18?
Das Depot geht nahtlos in ein Altersvorsorgedepot des jungen Erwachsenen über, der ab dann selbst verfügt und eigene Beiträge mit Zulagen leisten kann. Ab 18 wird es damit zum normalen geförderten Vertrag mit Grundzulage und, vor 25, dem Berufseinsteiger-Bonus.
Ist das Geld sicher?
Die Anlage erfolgt in ein Standarddepot mit höchstens 1 Prozent Kosten ohne Abschlussgebühren, im kollektiven Sondervermögen nach den Ausschussänderungen nur in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds. Eine Garantie gibt es nicht, der Anlagehorizont beträgt aber fast 60 Jahre.

Weiterlesen

Quellen

  1. Bundesfinanzministerium: Frühstart-Rentengesetz
  2. Bundestag: Frühstartrente, erste Lesung
  3. Bundestag-Drucksache 21/7864
  4. Haufe: Frühstartrente
  5. finanzfacts: Aktueller Stand

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