FAQ
23 Fragen zum Altersvorsorgedepot, kurz beantwortet
Stand Oktober 2026. Die Antworten beruhen auf dem Altersvorsorgereformgesetz, den FAQ der Bundesregierung und den Veröffentlichungen der Anbieter. Zu jedem Thema gibt es einen ausführlichen Ratgeber.
Grundlagen und Förderung
Was ist das Altersvorsorgedepot und ab wann kann ich es eröffnen?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die Altersvorsorge, eingeführt mit dem Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026). Du kannst es ab dem 1. Januar 2027 bei zertifizierten Anbietern eröffnen. Vorher sind nur unverbindliche Voranmeldungen möglich.
Wer ist förderberechtigt?
Alle unbeschränkt Steuerpflichtigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, außerdem Beamte, Richter, Soldaten und neu auch Selbstständige und Freiberufler bis 67 sowie angestellte Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Ehepartner ohne eigenen Anspruch erhalten über einen eigenen Vertrag bis zu 175 Euro Zulage. Wer bereits eine Altersvollrente bezieht, ist nicht förderberechtigt.
Wie viel muss ich mindestens einzahlen?
120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Anders als bei Riester hängt der Mindestbeitrag nicht vom Einkommen ab.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Grundzulage: 50 Cent je Euro bis 360 Euro Eigenbeitrag, dann 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro, maximal 540 Euro im Jahr. Kinderzulage: bis zu 300 Euro je Kind und Jahr, voll ab 300 Euro Eigenbeitrag. Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag. Zusätzlich kannst du Eigenbeiträge plus Zulagen bis 2.340 Euro als Sonderausgaben absetzen, das Finanzamt erstattet die Differenz zur Zulage.
Gibt es einen Geringverdiener-Bonus von 175 Euro?
Nein. Der Betrag stammt aus einem früheren Entwurf. Im beschlossenen Gesetz gibt es stattdessen die Zulage für mittelbar berechtigte Ehepartner von bis zu 175 Euro.
Kann ich mehrere Altersvorsorgedepots haben?
Ja, bis zu zwei neue geförderte Verträge pro Person. Zulage und Sonderausgabenabzug gibt es aber insgesamt nur einmal auf 1.800 Euro Eigenbeitrag. Einzahlen darfst du bis 6.840 Euro pro Vertrag und Jahr.
Anlage, Standarddepot und Kosten
Welche ETFs und Fonds darf ich im Altersvorsorgedepot kaufen?
Erlaubt sind Publikumsfonds und ETFs (OGAW), offene Publikums-AIF und ELTIF bis Risikoklasse 5 von 7 sowie Euro-Staatsanleihen und Anleihen öffentlicher Stellen. Damit sind die meisten weltweit streuenden Aktien-ETFs möglich.
Sind Einzelaktien, Bitcoin oder Hebelprodukte erlaubt?
Nein. Einzelaktien, Kryptowährungen und Krypto-ETPs, Derivate, Zertifikate, Hebelprodukte, Unternehmensanleihen, Rohstoff-ETCs und geschlossene Fonds sind ausgeschlossen.
Was ist der Unterschied zwischen Standarddepot und freiem Altersvorsorgedepot?
Das Standarddepot muss jeder Anbieter anbieten: zwei vorausgewählte Fonds (einer sicherheits-, einer renditeorientiert), Effektivkosten höchstens 1 Prozent, automatische Umschichtung fünf und zwei Jahre vor Auszahlung, Abschluss ohne Beratung. Das freie Altersvorsorgedepot lässt dich selbst aus der Positivliste wählen, ohne Kostendeckel.
Gibt es eine Garantie auf mein eingezahltes Geld?
Nein. Das Altersvorsorgedepot hat keinen Beitragserhalt, das Marktrisiko trägst du. Wer eine Garantie will, kann stattdessen ein gefördertes Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie wählen, meist bei Versicherern und mit anderen Kosten.
Was kostet ein Altersvorsorgedepot?
Beim Standarddepot höchstens 1 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Der Markt liegt weit darunter: Scalable Capital, Smartbroker+, flatex und Traders Place haben 0 Euro Depot- und Sparplangebühren angekündigt, teils mit Erstattung der ETF-Kosten. Deutsche Bank und Postbank nennen 0,10 Prozent für zwei Jahre, danach 0,28 Prozent. Details im Vergleich.
Warum gibt es noch kein zertifiziertes Altersvorsorgedepot?
Das Bundeszentralamt für Steuern nimmt seit dem 29. September 2026 Anträge auf Zertifikate mit Wirkung ab 1. Januar 2027 entgegen, eine Liste erteilter Zertifikate gibt es noch nicht. Die Kostenverordnung des Finanzministeriums ist noch in der Abstimmung. Deshalb sind alle Konditionen bis zum Start Ankündigungen unter Vorbehalt.
Auszahlung, Steuern und Sicherheit
Ab welchem Alter kann ich mir das Geld auszahlen lassen?
Frühestens mit 65. Dann wählst du einen Auszahlungsplan bis mindestens 85 (danach vererbbares Restkapital), eine lebenslange Rente über einen Versicherer oder eine Kombination. Bis zu 30 Prozent kannst du dir zu Beginn auf einmal auszahlen lassen.
Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?
In der Ansparphase fallen keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale an, auch Umschichtungen sind steuerfrei. In der Auszahlungsphase wird der geförderte Teil mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der im Ruhestand meist niedriger ist. Für Einzahlungen oberhalb von 1.800 Euro gilt bei mindestens zwölf Jahren Laufzeit und Auszahlung ab 62 das Halbeinkünfteverfahren auf die Erträge.
Was passiert, wenn ich vorzeitig Geld entnehme?
Das gilt als schädliche Verwendung: Alle Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden, und die Erträge werden steuerpflichtig. Unschädlich sind der 30-Prozent-Teilbetrag zu Beginn der Auszahlung, Kleinbetragsabfindungen, ein Anbieterwechsel und die Nutzung für selbstgenutztes Wohneigentum, soweit der Anbieter das zulässt.
Kann ich das Altersvorsorgedepot vererben?
Ja. In der Ansparphase und bei einem Auszahlungsplan geht das Restkapital an die Erben. Die Übertragung auf den Ehepartner bleibt förderunschädlich, bei anderen Erben werden Zulagen zurückgefordert. Details regelt eine noch ausstehende Verordnung.
Ist mein Geld bei Insolvenz des Anbieters, Pfändung oder Bürgergeld geschützt?
Fondsanteile sind Sondervermögen und fallen nicht in die Insolvenzmasse des Anbieters. Das zertifizierte, geförderte Depot ist in der Ansparphase pfändungsgeschützt und wird bei Grundsicherung nicht als Vermögen angerechnet, solange du nicht förderschädlich entnimmst.
Riester und Anbieterwechsel
Soll ich meinen Riester-Vertrag kündigen, behalten oder übertragen?
Niemals einfach kündigen, dann sind alle Zulagen weg. Drei Wege: behalten (alte Förderung läuft weiter), beim Anbieter auf die neue Fördersystematik umstellen (Garantie bleibt) oder das Kapital in ein Altersvorsorgedepot übertragen (Garantie entfällt, Zulagen bleiben). Der abgebende Anbieter darf bei Verträgen unter fünf Jahren bis zu 150 Euro nehmen, der aufnehmende bis zu 150 Euro Pauschale. Rechne nach, ob die höhere Förderung den Wegfall der Garantie und mögliche Kosten ausgleicht.
Kann ich den Anbieter wechseln und was kostet das?
Ja, mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende. Der abgebende Anbieter darf in den ersten fünf Vertragsjahren höchstens 150 Euro berechnen, danach nichts mehr. Der aufnehmende Anbieter darf eine Pauschale von höchstens 150 Euro nehmen. Doppelte Abschlusskosten sind verboten.
Kann ich meine Riester-Rente noch 2026 abschließen?
Ja, bis zum 31. Dezember 2026. Bestandsverträge genießen Bestandsschutz. Für die meisten Sparer ist es aber sinnvoller, auf das Altersvorsorgedepot ab 2027 zu warten: höhere Zulagen, keine Garantiekosten, keine Zwangsverrentung.
Kinder, Einsteiger, Selbstständige
Was ist die Frühstart-Rente und bekommt mein Kind die 10 Euro im Monat?
Der Bund zahlt 10 Euro monatlich vom sechsten bis zum 18. Geburtstag in ein Altersvorsorgedepot des Kindes, insgesamt 1.440 Euro. Start ist für 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021 geplant, Jahrgang 2020 erhält 2026 rückwirkend. Ältere Kinder gehen nach dem aktuellen Entwurf leer aus. Das Gesetz ist noch im parlamentarischen Verfahren.
Bekomme ich den Berufseinsteiger-Bonus auch als Student oder Azubi?
Ja, wenn du unmittelbar zulageberechtigt bist, zum Beispiel als Azubi mit Rentenversicherungspflicht oder als Student mit sozialversicherungspflichtigem Job, und vor dem 25. Geburtstag mindestens 120 Euro einzahlst. Reine Studenten ohne Rentenversicherungspflicht sind nicht berechtigt.
Kann ich als Selbstständiger oder Beamter ein Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja. Beamte sind wie bisher berechtigt und müssen der Datenübermittlung an die Zulagenstelle zustimmen. Selbstständige und Freiberufler sind neu bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres unmittelbar berechtigt und weisen ihre Einkünfte über die Steuererklärung nach. Angestellte Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind ebenfalls berechtigt.
Hinweis: Kapitalanlagen bergen Risiken. Der Wert eines Altersvorsorgedepots kann schwanken, Verluste sind möglich. Zulagen und Steuervorteile gelten nur bei zertifizierten Produkten und regelkonformer Verwendung. Keine Anlage- oder Steuerberatung.