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Förderung und Zulagen im Altersvorsorgedepot: So viel zahlt der Staat

Grundzulage bis 540 Euro, Kinderzulage bis 300 Euro je Kind, 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus und Sonderausgabenabzug bis 2.340 Euro: Alle Förderbausteine des Altersvorsorgedepots mit Rechenbeispielen.

Aktualisiert am . Lesezeit etwa 8 Minuten.

Gestapelte Euro-Münzen mit einer kleinen Figur, die darauf sitzt und liest

Kurz gesagt

  • Die Grundzulage beträgt 50 Cent je Euro bis 360 Euro und 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro, maximal 540 Euro im Jahr.
  • Die Kinderzulage ist so hoch wie dein Eigenbeitrag, höchstens 300 Euro je Kind. Voll ab 25 Euro Sparrate im Monat.
  • 200 Euro Bonus gibt es einmalig, wenn du vor dem 25. Geburtstag abschließt.
  • Zusätzlich kannst du Eigenbeitrag plus Zulagen bis 2.340 Euro als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulage.
  • Mindestbeitrag: 120 Euro im Jahr. Ohne ihn gibt es keine Zulage.

Die Grundzulage: zwei Stufen, maximal 540 Euro

Die Grundzulage ist der Kern der Förderung und für alle gleich, egal wie viel du verdienst. Sie wird in zwei Stufen berechnet:

  • Stufe 1: Für jeden Euro Eigenbeitrag bis 360 Euro im Jahr gibt es 50 Cent. Das sind maximal 180 Euro.
  • Stufe 2: Für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro gibt es 25 Cent. Das sind maximal 360 Euro.

Zusammen ergibt das bei 1.800 Euro Eigenbeitrag (150 Euro im Monat) die maximale Grundzulage von 540 Euro. Die Förderquote, also Zulage geteilt durch Eigenbeitrag, ist bei kleinen Beträgen am höchsten: Wer nur 30 Euro im Monat spart, bekommt 50 Prozent obendrauf.

Eigenbeitrag pro JahrGrundzulageFörderquote
120 Euro60 Euro50 Prozent
360 Euro180 Euro50 Prozent
600 Euro240 Euro40 Prozent
1.200 Euro390 Euro33 Prozent
1.800 Euro540 Euro30 Prozent

Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr. Riester verlangte 4 Prozent des Vorjahresbruttos, das Altersvorsorgedepot nicht. Für die Zulage zählt die Jahressumme, du kannst also auch erst im Dezember einzahlen.

Die Kinderzulage: bis 300 Euro je Kind

Für jedes Kind, für das Kindergeld festgesetzt wird, gibt es eine Kinderzulage. Sie entspricht deinem Eigenbeitrag, höchstens aber 300 Euro je Kind und Jahr. Zahlst du 300 Euro ein (25 Euro im Monat), bekommst du die volle Kinderzulage für jedes Kind. Bei 120 Euro Mindestbeitrag sind es 120 Euro je Kind.

Die Zulage bekommt nur ein Elternteil. Sie läuft so lange, wie Kindergeld gezahlt wird, also in der Regel bis zum 18. Geburtstag und in Ausbildung oder Studium bis 25. Ein Beispiel: Du hast zwei Kinder und sparst 100 Euro im Monat, also 1.200 Euro im Jahr. Du bekommst 390 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage, zusammen 990 Euro. Das ist eine Förderquote von 83 Prozent.

Wichtig für Eltern mit kleinem Budget: Bei Riester gab es die 300 Euro Kinderzulage fix, unabhängig vom Beitrag. Im Altersvorsorgedepot musst du mindestens 300 Euro selbst einzahlen, um sie voll zu bekommen.

Der Berufseinsteiger-Bonus: 200 Euro unter 25

Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und mindestens 120 Euro einzahlt, bekommt einmalig 200 Euro zusätzlich zur Grundzulage. Der Bonus fließt ins Depot und wird dort mitverzinst. Bei 40 Jahren Laufzeit und 6 Prozent Rendite werden aus 200 Euro rund 2.000 Euro. Alle Details im Ratgeber Berufseinsteiger-Bonus.

Die Ehegattenzulage: bis 175 Euro

Ist nur ein Partner unmittelbar förderberechtigt, kann der andere einen eigenen Vertrag abschließen und bekommt bis zu 175 Euro Zulage im Jahr. Voraussetzung sind 120 Euro Eigenbeitrag. Einen eigenen Sonderausgabenabzug gibt es für diesen Vertrag nicht. Achtung: Beide Verträge müssen zum selben Fördersystem gehören. Hat der Hauptberechtigte noch einen alten Riester-Vertrag, geht die Ehegattenzulage für ein neues Altersvorsorgedepot leer aus.

Ein Geringverdiener-Bonus von 175 Euro, der in vielen Artikeln steht, existiert im beschlossenen Gesetz nicht. Der Betrag stammt aus einem früheren Entwurf.

Der Sonderausgabenabzug: Steuervorteil für Besserverdiener

Zusätzlich zur Zulage kannst du deinen Eigenbeitrag bis 1.800 Euro plus die zustehenden Zulagen als Sonderausgaben absetzen. Ohne Kinder und Ehegattenzulage sind das 2.340 Euro. Das Finanzamt macht eine Günstigerprüfung: Ist die Steuerersparnis aus diesem Abzug höher als die Zulage, bekommst du die Differenz erstattet, und zwar aufs Konto, nicht ins Depot.

Beispiel: Du verdienst 45.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und sparst 1.800 Euro. Die Steuerersparnis aus 2.340 Euro liegt bei etwa 770 Euro. Davon hast du 540 Euro schon als Zulage bekommen, die restlichen rund 230 Euro erstattet das Finanzamt. Die Gesamtförderung steigt damit auf etwa 770 Euro pro Jahr. Ab etwa 19.000 Euro zu versteuerndem Einkommen beginnt dieser zusätzliche Vorteil.

Beitragsgrenzen: 1.800 gefördert, 6.840 möglich

  • Gefördert: Eigenbeiträge bis 1.800 Euro im Jahr.
  • Einzahlbar: bis 6.840 Euro pro Vertrag und Jahr. Auch für Beträge über 1.800 Euro gilt die Steuerfreiheit der Erträge in der Ansparphase.
  • Verträge: bis zu zwei neue geförderte Verträge pro Person. Zulage und Sonderausgabenabzug gibt es trotzdem nur einmal.

Drei Rechenbeispiele

SituationEigenbeitragZulagen pro JahrFörderquote
Azubi, 19, 30 Euro im Monat360 Euro180 Euro Grundzulage, im ersten Jahr plus 200 Euro Bonus50 Prozent, im ersten Jahr 106 Prozent
Angestellte, 32, zwei Kinder, 100 Euro im Monat1.200 Euro390 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage83 Prozent
Selbstständiger, 40, 150 Euro im Monat, 60.000 Euro Einkommen1.800 Euro540 Euro Grundzulage plus etwa 300 Euro Steuererstattungetwa 47 Prozent

Was sich gegenüber Riester geändert hat

Riester (bis 2026)Altersvorsorgedepot (ab 2027)
Grundzulage175 Euro fixbis 540 Euro, beitragsabhängig
Kinderzulage185 oder 300 Euro fixbis 300 Euro, beitragsabhängig
Mindestbeitrag4 Prozent vom Brutto, mindestens 60 Euro120 Euro fix
Sonderausgaben2.100 Euro inklusive Zulage1.800 Euro plus Zulagen
Einsteiger-Bonus200 Euro200 Euro
Garantie100 Prozent Beitragserhalt Pflichtkeine

Hinweis: Kapitalanlagen bergen Risiken. Der Wert eines Altersvorsorgedepots kann schwanken, Verluste sind möglich. Zulagen und Steuervorteile gelten nur bei zertifizierten Produkten und regelkonformer Verwendung. Keine Anlage- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Muss ich die Zulage selbst beantragen?
Nein. Du erteilst deinem Anbieter einmalig einen Dauerzulagenantrag, danach beantragt er die Zulagen jedes Jahr automatisch bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Den Sonderausgabenabzug machst du in der Steuererklärung geltend, Anlage AV.
Bekomme ich die volle Zulage, wenn ich erst im Dezember einzahle?
Ja. Es zählt die Jahressumme. Wer im Dezember 2027 1.800 Euro auf einmal einzahlt, bekommt die volle Grundzulage für 2027.
Bekommen beide Elternteile die Kinderzulage?
Nein, nur ein zulageberechtigter Elternteil. In der Regel ist es die Mutter, die Eltern können aber gemeinsam bestimmen, wer sie erhält.
Was ist, wenn ich weniger als 120 Euro einzahle?
Dann gibt es in diesem Jahr keine Zulage. Der Mindestbeitrag ist fix und unabhängig vom Einkommen.
Wird die Zulage auf den Höchstbetrag angerechnet?
Nein. Du kannst 1.800 Euro selbst einzahlen und bekommst 540 Euro Zulage zusätzlich ins Depot. Anders als bei Riester wird die Zulage nicht vom geförderten Beitrag abgezogen.

Weiterlesen

Quellen

  1. Bundesregierung: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
  2. finanzen.net: Altersvorsorgedepot (Zulagen am Gesetzestext geprüft)
  3. Stiftung Warentest: Altersvorsorgedepot, Preiskampf der Anbieter
  4. Wikipedia: Altersvorsorgedepot

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