Auszahlung und Steuern: Was ab 65 mit deinem Altersvorsorgedepot passiert
Auszahlungsplan bis 85, lebenslange Rente oder Mix, bis zu 30 Prozent auf einmal: So funktioniert die Auszahlphase des Altersvorsorgedepots und so wird sie besteuert. Mit Beispielrechnung.
Aktualisiert am . Lesezeit etwa 7 Minuten.

Kurz gesagt
- Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65. Du wählst zwischen Auszahlungsplan bis mindestens 85, lebenslanger Rente oder einer Kombination.
- Bis zu 30 Prozent des Kapitals kannst du dir zu Beginn auf einmal auszahlen lassen, ohne die Förderung zu verlieren.
- In der Ansparphase fallen keine Steuern an. Ausgezahltes Geld wird mit deinem persönlichen Steuersatz im Ruhestand versteuert.
- Anders als bei Riester gibt es keine Zwangsverrentung mit 85. Restkapital ist vererbbar.
- Vorzeitige Entnahme ist teuer: Alle Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden.
Wann die Auszahlung beginnt
Frühestens mit dem vollendeten 65. Lebensjahr. Frühere Entwürfe nannten 62, diese Grenze wurde im Gesetzgebungsverfahren angehoben. Wenn du in Artikeln noch "ab 62" liest, ist das veraltet oder bezieht sich auf eine Steuerregel für ungeförderte Einzahlungen, dazu unten mehr. Bis zum Beginn der Auszahlung bleibt das Kapital investiert und wächst steuerfrei weiter.
Die drei Auszahlungsoptionen
- Auszahlungsplan. Das Kapital bleibt im Depot investiert und wird in monatlichen oder jährlichen Raten ausgezahlt. Der Plan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen, darf aber länger gehen. Was danach übrig ist, gehört dir oder deinen Erben. Eine Pflicht, das Restkapital mit 85 zu verrenten, gibt es anders als bei Riester nicht mehr.
- Lebenslange Rente. Du überträgst das Kapital an einen Versicherer, der dir bis zum Lebensende eine feste Rente zahlt. Sicher, aber teurer, und bei frühem Tod ist das Kapital weg.
- Kombination. Das Gesetz sieht als Mischform vor: mindestens 80 Prozent des Kapitals in eine lebenslange Rente, bis zu 20 Prozent flexibel als Auszahlungsplan. So sicherst du das Langlebigkeitsrisiko ab und behältst einen Teil investiert.
Bis zu 30 Prozent auf einmal
Zu Beginn der Auszahlphase kannst du dir bis zu 30 Prozent des Kapitals als Einmalzahlung auszahlen lassen, förderunschädlich. Das Geld wird im selben Jahr versteuert, was den Steuersatz in diesem Jahr nach oben treibt. Eine Verteilung auf zwei Jahre ist nicht vorgesehen. Ist das gesamte Guthaben klein, nämlich wenn die rechnerische Monatsrente unter 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße liegt, darfst du alles auf einmal entnehmen (Kleinbetragsrente).
Steuern in der Ansparphase: keine
Solange das Geld im Altersvorsorgedepot liegt, zahlst du keine Abgeltungsteuer auf Dividenden und Kursgewinne, keine Vorabpauschale und keine Steuer bei Umschichtungen. Das gilt für alle Einzahlungen, auch oberhalb der geförderten 1.800 Euro. Gegenüber einem normalen ETF-Depot ist das ein echter Vorteil, weil der Zinseszins ungebremst wirkt.
Steuern in der Auszahlphase: nachgelagert
Das Prinzip heißt nachgelagerte Besteuerung: Weil du in der Ansparphase Zulagen und Sonderausgabenabzug bekommen hast, wird die Auszahlung als Einkommen versteuert. Es gibt zwei Töpfe:
- Geförderter Teil (Eigenbeiträge bis 1.800 Euro, Zulagen und die Erträge darauf): Die Auszahlung wird vollständig mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
- Ungeförderter Teil (Einzahlungen über 1.800 Euro und ihre Erträge): Beim Auszahlungsplan oder einer Kapitalauszahlung wird nur der Ertrag versteuert, bei mindestens zwölf Jahren Vertragslaufzeit und Auszahlung ab 62 sogar nur zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren). Wird dieser Teil als Leibrente ausgezahlt, gilt stattdessen die Ertragsanteilsbesteuerung.
Weil der Steuersatz im Ruhestand meist deutlich niedriger ist als im Berufsleben, ist die nachgelagerte Besteuerung für die meisten Sparer günstig. Wer heute 42 Prozent Grenzsteuersatz hat und im Alter 20 Prozent, gewinnt doppelt.
Rechenbeispiel: 300.000 Euro im Depot
Du gehst mit 67 in die Auszahlphase und hast 300.000 Euro angespart.
- Du nimmst 30 Prozent, also 90.000 Euro, als Einmalzahlung. Davon geht in dem Jahr je nach Gesamteinkommen etwa ein Drittel an Steuern.
- Die übrigen 210.000 Euro laufen als Auszahlungsplan von 67 bis 85. Bei 3 Prozent Rendite ergibt das rund 1.270 Euro im Monat vor Steuern.
- Alternativ bringt eine Leibrente bei einem Rentenfaktor von 25 bis 35 etwa 525 bis 735 Euro im Monat, dafür lebenslang.
Mit einem Steuersatz von 20 Prozent im Ruhestand bleiben vom Auszahlungsplan rund 1.015 Euro netto. Die Zahlen sind Modellrechnungen ohne Krankenkassenbeiträge und Inflation.
Vorzeitige Entnahme: schädliche Verwendung
Entnimmst du gefördertes Kapital vor Beginn der Auszahlphase oder außerhalb der erlaubten Wege, gilt das als schädliche Verwendung nach § 93 EStG. Die Zentrale Zulagenstelle berechnet alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile, der Anbieter behält sie von der Auszahlung ein, und die Erträge werden steuerpflichtig. Auch ein dauerhafter Wegzug außerhalb von EU und EWR kann schädlich sein.
Unschädlich sind: die 30-Prozent-Einmalzahlung, die Kleinbetragsabfindung, der Anbieterwechsel, die Übertragung auf den Ehepartner im Todesfall und die Nutzung für selbstgenutztes Wohneigentum, soweit der Anbieter sie vertraglich zulässt.
Vererben
Stirbst du in der Ansparphase oder während eines Auszahlungsplans, geht das Restkapital an die Erben. Der Ehepartner kann es förderunschädlich in ein eigenes Altersvorsorgedepot übernehmen. Bei anderen Erben werden die Zulagen zurückgefordert, das verbleibende Kapital wird ausgezahlt. Bei einer Leibrente endet die Zahlung mit dem Tod, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart ist.
Hinweis: Kapitalanlagen bergen Risiken. Der Wert eines Altersvorsorgedepots kann schwanken, Verluste sind möglich. Zulagen und Steuervorteile gelten nur bei zertifizierten Produkten und regelkonformer Verwendung. Keine Anlage- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Kann ich früher als 65 in die Auszahlung gehen?
Muss ich mit 70 spätestens anfangen?
Was ist mit der Vorabpauschale?
Werden Krankenkassenbeiträge auf die Auszahlung fällig?
Was passiert bei meinem Tod?
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Quellen
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