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Anbieterwechsel beim Altersvorsorgedepot: So nimmst du dein Depot mit

Du bist an keinen Anbieter gebunden: Der Wechsel des Altersvorsorgedepots ist mit drei Monaten Frist zum Quartalsende möglich, die Kosten sind gesetzlich auf je 150 Euro gedeckelt. Ablauf, Fristen und wann sich der Wechsel lohnt.

Aktualisiert am . Lesezeit etwa 5 Minuten.

Zwei Menschen geben sich die Hand

Kurz gesagt

  • Der Wechsel ist förderunschädlich: Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Kündigungsfrist: drei Monate zum Quartalsende.
  • Kosten: Der abgebende Anbieter darf in den ersten fünf Jahren höchstens 150 Euro nehmen, danach nichts. Der aufnehmende Anbieter darf eine Pauschale von höchstens 150 Euro berechnen. Doppelte Abschlusskosten sind verboten.
  • Der neue Vertrag muss zuerst bestehen. Dann kündigst du beim alten Anbieter mit Übertragungsverlangen.
  • Lohnt sich, wenn der alte Anbieter Preise erhöht, Aktionen auslaufen oder die ETF-Auswahl nicht passt.

Dein Recht auf Wechsel

Das Gesetz garantiert dir, dass du den Anbieter deines Altersvorsorgedepots wechseln kannst, mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres oder zum Beginn der Auszahlungsphase. Das ist ein bewusster Bruch mit der Riester-Welt, in der Abschlusskosten über Jahre verteilt (gezillmert) wurden und ein Wechsel deshalb teuer war. Im Altersvorsorgedepot sind gezillmerte Abschlusskosten verboten. Außerdem müssen Anbieter standardisierte Produktinformationen liefern, damit du vergleichen kannst.

Der Wechsel ist förderunschädlich: Zulagen, Steuervorteile und der Status als geförderter Vertrag bleiben vollständig erhalten. Die Übertragung löst keine Steuer aus.

Was der Wechsel kostet

  • Abgebender Anbieter, Vertrag jünger als fünf Jahre: höchstens 150 Euro.
  • Abgebender Anbieter, Vertrag älter als fünf Jahre: kostenlos.
  • Aufnehmender Anbieter: einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 Euro, unabhängig vom Vertragsalter.
  • Dazu kommen gegebenenfalls Verkaufs- und Kaufkosten der Fonds, bei Neobrokern meist 0 Euro beziehungsweise nur der Spread.

So steht es in § 1 Absatz 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes in der ab 2027 geltenden Fassung. Im Wettbewerb verzichten viele Anbieter auf die Pauschale, Smartbroker+ hat das für Übertragungen ab fünf Jahren angekündigt. Frag vor dem Wechsel beide Anbieter nach ihrem Preisverzeichnis.

Der Ablauf in vier Schritten

  1. Neues Altersvorsorgedepot eröffnen. Ohne bestehenden Zielvertrag kann der alte Anbieter nichts übertragen.
  2. Übertragung beantragen. Du kündigst den alten Vertrag mit der Erklärung, das Kapital auf den neuen Vertrag zu übertragen. Das geht formlos, die meisten Anbieter haben ein Formular. Frist: drei Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres.
  3. Übertragung abwarten. Der alte Anbieter verkauft die Fondsanteile und überweist den Gegenwert an den neuen Anbieter. Dazwischen bist du einige Tage bis Wochen nicht investiert.
  4. Neu anlegen und Zulagenantrag erneuern. Beim neuen Anbieter richtest du Sparplan und Dauerzulagenantrag ein. Die Zentrale Zulagenstelle wird vom Anbieter informiert.

Wann sich der Wechsel lohnt

  • Preise steigen. Viele Null-Euro-Angebote sind befristet. Läuft die Erstattung der ETF-Kosten aus und der Anbieter liegt danach bei 0,3 Prozent, während andere bei 0,1 Prozent liegen, lohnt der Wechsel bei größeren Depots schnell.
  • ETF-Auswahl passt nicht. Manche Standarddepots setzen auf hauseigene Produkte oder regionale Schwerpunkte.
  • App oder Service enttäuschen. Du wirst dieses Depot 30 Jahre lang nutzen.
  • Nicht lohnend: Wechsel wegen eines kurzfristigen Bonus, wenn dafür bis zu 300 Euro Wechselkosten anfallen.

Wechsel aus einem Riester-Vertrag

Für die Übertragung von Riester-Kapital in ein Altersvorsorgedepot gelten dieselben Regeln: Zielvertrag zuerst, Kündigung mit Übertragungsverlangen, drei Monate Frist zum Quartalsende, Kostendeckel von je 150 Euro für abgebenden und aufnehmenden Anbieter. Der Unterschied: Die Garantie des Riester-Vertrags entfällt. Ob sich das lohnt, erklärt der Ratgeber Altersvorsorgedepot oder Riester.

Hinweis: Kapitalanlagen bergen Risiken. Der Wert eines Altersvorsorgedepots kann schwanken, Verluste sind möglich. Zulagen und Steuervorteile gelten nur bei zertifizierten Produkten und regelkonformer Verwendung. Keine Anlage- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Muss ich beim Wechsel alles verkaufen?
In der Regel ja. Der abgebende Anbieter überträgt den Gegenwert in Geld an den neuen Anbieter, der es nach deinen Vorgaben neu anlegt. Steuern fallen dabei nicht an, weil die Übertragung innerhalb des Fördersystems bleibt. Du bist kurzzeitig nicht investiert.
Kann ich in ein Garantieprodukt wechseln?
Ja, der Wechsel zwischen Altersvorsorgedepot und gefördertem Garantieprodukt ist in beide Richtungen möglich. Sinnvoll kann das kurz vor der Rente sein.
Verliere ich die Zulagen beim Wechsel?
Nein. Der Anbieterwechsel ist ausdrücklich förderunschädlich. Alle Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.
Wer darf die 150 Euro verlangen?
Beide, aber unterschiedlich: Der abgebende Anbieter darf in den ersten fünf Vertragsjahren höchstens 150 Euro berechnen, danach nichts mehr. Der aufnehmende Anbieter darf immer eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 Euro verlangen. Viele Anbieter verzichten im Wettbewerb darauf, Smartbroker+ hat das für Übertragungen ab fünf Jahren angekündigt.

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Quellen

  1. Wikipedia: Altersvorsorgedepot
  2. extraETF: Altersvorsorgedepot
  3. finanzen.net: Altersvorsorgedepot

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